Ein Händler haftet grundsätzlich nicht für Kunden-Bewertungen auf Amazon. Dies entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit unterlag in letzter Instanz der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW), der erreichen wollte, dass Bewertungen zu einem Tape gelöscht werden.
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