Das deutsche Nießbrauchrecht ist beinahe 600 Jahre alt. Erstmals tauchte der Begriff im Berner Ratsmanual des Jahres 1496 auf. Damit ist das Nießbrauchrecht einer der ältesten Rechtstitel Deutschlands – und ist dabei aktueller denn je. Gastbeitrag von Marian Kirchhoff, Deutsche Teilkauf
mehrWeitere Artikel
zurück
weiter
Weitere Artikel
zurück
weiter
mehr1Wie lautet Ihre Prognose für Gold im Jahr 2021? mehrNiedrigzinsphase: So hoch fallen die Verluste für deutsche Sparer aus mehr„Jeder investierte Euro entspricht voll und ganz den ESG-Kriterien“ mehrPeter Stockhorst ist Vorstand Direct & Digital der Zurich Gruppe Deutschland mehrDas sind die häufigsten Fehler bei der Geldanlage für den Ruhestand
Weitere Artikel
zurück
weiter