Suspendiert der Unternehmer den Vertreter unberechtigt von der Tätigkeit, kann der Vertreter fristlos kündigen. Damit die außerordentliche Kündigung wirksam ist, muss er jedoch die Überlegungsfrist wahren. Gastbeitrag von Jürgen Evers, Evers Rechtsanwälte für Vertriebsrecht
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