Pflegenotstand: Verfassungsgericht stoppt Volksbegehren
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat das "Volksbegehren gegen den Pflegenotstand" für unzulässig erklärt. Das Volksbegehren sei nicht durchzuführen, sagte Gerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel am Dienstag in der Urteilsverkündung.
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