
Durch eine Vorsorgevollmacht kann man eine andere Person mit der Wahrnehmung finanzieller und persönlicher Angelegenheiten im Falle der eigenen Geschäftsunfähigkeit oder Hilfsbedürftigkeit betrauen. Fünf wichtige Aspekte sollten beachtet werden. Gastbeitrag von Dr. Dietmar Kurze, …
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