Rechtsstreit PremiumRating/HUK hält an

Die PremiumRating GmbH, Frankfurt, hat gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 13. Juni 2005 Widerspruch eingelegt. Die HUK-Coburg-Krankenversicherungs-AG hatte die einstweilige Verfügung beantragt, da sie das Bedingungs-Rating des Ratingunternehmens als nicht objektiv und nicht neutral ansieht (cash-online berichtete).

Dem Landgericht Köln wurde inzwischen eine umfassende Begründung des Widerspruchs vorgelegt, teilte PremiumRating mit. Die Rechtsanwälte der Gesellschaft rechnen nach eigenen Aussagen mit einem schnellen Termin für eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Köln.

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