Einigung bei Pflegereform

SPD und CDU haben bei der Pflegereform darauf geeinigt, den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zum 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte zu erhöhen. Derzeit beträgt der Beitragssatz 1,7 Prozent für Verheiratete und 1,95 für Kinderlose. Er wird je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Von den Mehreinnahmen sollen insbesondere Demenz- und Alzheimer-Kranke profitieren. Sie erhalten bis dato nur geringfügige oder gar keine Leistungen.

Auch für die seit zwölf Jahren gleich gebliebenen Hilfen ambulanter Pflegedienste soll mehr Geld gezahlt werden, ebenso für die Betreuung schwerer Pflegefälle in Heimen. Zudem soll es einen Rechtsanspruch auf eine Pflegezeit für Angehörige bis zu sechs Monaten geben.

Zum 1. Januar 2008 sollen im Gegenzug die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt werden. Damit sinken nach Angaben der Bundesregierung unter dem Strich die Lohnzusatzkosten. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung liegt seit dem 1. Januar 2007 bei 4,2 Prozent

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