Iduna rudert zurück

In der Auseinandersetzung um Verjährungsfristen bei Kündigungen von Kapital-lebensversicherungen hat der Bund der Versicherten (BdV), Henstedt-Ulzburg, einen ersten Erfolg verbucht. Einer der zwei von den Musterklagen des BdV betroffenen Versicherern, die Iduna Lebensversicherung in Dortmund, verzichtet nun auf die ?Einrede der Verjährung? und zahlt ihrem Kunden das ihm zustehende Geld aus dem errechneten Mindestrückkaufwert.

Hintergrund der Musterklagen gegen die Dortmunder und die DBV-Winterthur, Wiesbaden, ist ein Urteil des Bundesge-richtshofes aus dem Jahr 2005.Dieser entschied, dass Kunden, die nach 1994 und bis 2001 einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag geschlossen und vorzeitig beendet haben, ein Mindestrückkaufswert von rund 40 Prozent ihrer abgeführten Prämie zusteht. Tatsächlich wurde in der Praxis weitaus weniger gezahlt, weil die Versicherer sich auf die Verjährungsfrist von fünf Jahren beriefen und höhere Zahlungen verweigerten.

Indes gab die DBV-Winterthur bekannt, auf ihrer Position zu beharren. Nach Ansicht des Unternehmens sind bestimmte Erstattungsansprüche aus gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen spätestens Ende 2006 verjährt.

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