Clerical Medical legt Berufung ein

Der britische Versicherer Clerical Medical hat gegen zwei erstinstanzliche Urteile des Landgerichts Bamberg Berufung eingelegt. Die vom Landgericht gegebenen Begründungen für Rückabwicklungs- und Schadenersatzansprüche seien nicht tragfähig, so der Versicherer.

Den beiden Verfahren lagen Schadenersatzforderungen wegen angeblicher Verletzung von Aufklärungspflichten bei Abschluss der von den Klägern fremdfinanzierten Policen zugrunde. Außerdem widerspreche die Rechtsauffassung des Gerichts früheren Urteilen auf vergleichbarer Tatsachenbasis.

Das Landgericht Bamberg hat in seinen Urteilen vom 28. Januar 2009 (Az.: 2 O 82/08 und 2 O 88/08) indes kein Verschulden von Clerical Medical festgestellt, so der Versicherer. Es stütze seine Entscheidungen vielmehr auf die Zurechnung angeblich schuldhaften Vermittlerverhaltens.

Da die Versicherungsverträge der Kläger im freien Vertriebsweg über Makler vertrieben wurden, die nach einschlägiger Rechtsauffassung im Dienste des Kunden handelten, seien die Begründungen der Urteile nicht tragfähig, so Clerical Medical. Das Gericht habe sich nicht einmal ansatzweise mit der Unterscheidung zwischen Versicherungsmaklern und Versicherungsagenten auseinander gesetzt. (mo)

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments