Zweite Säule für das Alter

Im Bereich Haftungsvermeidung überzeugten vor allem Axa, HDI-Gerling und mit Abstrichen auch Versicherungskammer Bayern (VKB), Swiss Life sowie SV Sparkassen-Versicherung. Ausgeprägte Beratungskompetenz wurde VKB, Axa und Generali bescheinigt. Die beiden Letztgenannten lagen zusammen mit HDI-Gerling sowohl im Bereich Service als auch in der Verwaltung ganz vorne. Daneben überzeugten Swiss Life und Nürnberger ebenfalls in der Verwaltung.

Produktinformationsblatt klärt auf

In Sachen Transparenz bewegt sich in der Lebensversicherung etwas – und damit auch bei den bAV-Wegen Direktversicherung und Versicherer-Pensionskasse: Es werden vermehrt Kostenangaben präzisiert, darunter seit 1. Juli 2001 bei der Debeka. „Bei allen Rententarifen wird im Produktinformationsblatt die voraussichtliche jährliche Wertentwicklung des einzelnen Vertrages nach Abzug der Kosten genannt“, erklärt Vorstand Weber. Um eine Vergleichbarkeit mit anderen Produkten zu gewährleisten, werde außerdem eine Gesamtkostenquote angegeben.

Das tun inzwischen auch Volkswohl Bund, Standard Life, die Fondsgesellschaft DWS, die Versorgungswerke KlinikRente und MetallRente sowie Huk-Coburg. Debeka-Beispiel: Ein Mann, der im Alter von 40 Jahren 1.200 Euro Entgelt pro Jahr in eine Direktversicherung bis zum 67. Geburtstag umwandelt und dabei eine zehnjährige Rentengarantie für nahe Angehörige in seinem Todesfall vereinbart, hat voraussichtlich 4,91 Prozent Wertentwicklung pro Jahr zu erwarten – berechnet auf Basis der aktuellen Überschussdeklaration.

Nach Kosten wären es 4,33 Prozent. Die Gesamtkostenquote in der Ansparphase beträgt demnach 0,58 Prozent. Beschäftigte investieren durchschnittlich 273 Euro ihres Brutto-Jahresverdienstes über eine Entgeltumwandlung in die bAV. Zwar sind die Betriebsrenten grundsätzlich sehr sicher: Versicherer und Versicherer-Pensionskassen müssen das Geld betont sicher anlegen und selbst bei einer Insolvenz würden die Verträge zu bisherigen Konditionen vom Sicherungsfonds Protektor weitergeführt. Bei Schieflagen von Firmen-Pensionskassen wäre Protektor nicht zuständig.

Seite 5: bAV unter das Dach von Solvency II: Widerstand ist sicher

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