Basis- und Riester-Renten: Vorteile ins neue Jahr retten

Auch mit der Riester-Rente kann noch in diesem Jahr vorgesorgt werden und somit die günstigen Rahmenbedingungen über 2011 hinweg eingefroren werden. Wer riestert, profitiert im Prinzip von einer doppelten Förderung und genießt Anspruch auf Zulagen und Steuervorteile.

Um die volle Förderung zu erhalten, müssen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro) in den Vertrag eingezahlt werden. Der Staat schießt dann Grund- und ggf. Kinderzulagen hinzu. Die Grundzulage beträgt 154 Euro pro Jahr, die Kinderzulage pro Kind 185 Euro und für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Die Zulagen werden von dem zu erbringenden Beitrag von vier Prozent des Vorjahreseinkommens abgezogen und mindern somit den zu leistenden Eigenbeitrag. Wird nicht der volle einkommensabhängige Eigenbeitrag geleistet, fließen entsprechend anteilige Zulagen in den Vertrag. Die Zulagen werden gegebenenfalls durch Steuervorteile für den Riester-Sparer ergänzt.

Diese fließen jedoch nicht in den Riester-Vertrag, sondern müssen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung in Anspruch genommen werden. Sowohl Eigenbeiträge als auch Zulagen können hier als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft, ob die Steuerersparnis die Zulagen übersteigt. Tritt dies ein, erhält der Riester-Sparer eine Gutschrift in Höhe der Differenz. Nicht Rentenversicherungspflichtigen bleiben die Vorteile der Riester-Rente leider vorenthalten, es sei denn, der Ehegatte gehört zum zulagenberechtigten Personenkreis.

Rechnungszins von 2,25 Prozent zusichern lassen

Wer sich den heutigen Stand der geltenden Bedingungen hinsichtlich Rechnungszins und Renteneintrittsalter auch bei zukünftigen Zuzahlungen oder Beitragsanpassungen sichern möchte, sollte bei der Wahl des Anbieters achtgeben. Nicht alle Anbieter gewähren für in 2011 geschlossene Verträge auch für spätere Zuzahlungen oder Beitragsanpassungen den heute gültigen Garantiezins von 2,25 Prozent. Vor allem bei der Basisrente gehören Zuzahlungen häufig zum angedachten Altersvorsorge-Konzept. Hier ist es sinnvoll, für Abschlüsse in diesem Kalenderjahr einen Anbieter zu wählen, der auch bei zukünftigen Zuzahlungen den bei Vertragsabschluss geltenden Rechnungszins von 2,25 Prozent zusichert. Einige Anbieter ermöglichen auch eine zukünftige Erhöhung des laufenden Beitrags innerhalb gewisser Grenzen zum heute geltenden Rechnungszins.

Seite 4: Zuzahlungsbedingungen um eine Günstigerprüfung ergänzen

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