Im Invaliditätsfall: Der finanzielle Airbag

Im Invaliditätsfall bietet die private Unfallversicherung eine Absicherung. Doch wie wichtig ist diese Versicherung und in welchen Fällen wird geleistet? Welche Zusatzleistungen und Tarifoptionen sollten die Angebote enthalten, um bestmöglichen Schutz zu bieten und auf welche Leistungsbausteine kann verzichtet werden?

Die private Unfallversicherung zählt in Deutschland zu den am meisten verbreiteten Versicherungen. Obwohl viele Versicherungsexperten der Ansicht sind, es gebe wichtigere Versicherungen, bleiben die Deutschen der Unfallversicherung treu.

Der Bestand an Unfallversicherungsverträgen betrug 2011 27,3 Millionen. Nicht zwingend zu Unrecht, wie die Zahlen zeigen, denn es trifft keineswegs zu, dass die Unfallversicherung keine Leistungen erbringt.

6,5 Milliarden Euro wendeten im Jahr 2011 Versicherungsnehmer für ihre Unfallversicherungen auf. Den Versicherungsprämien stehen Leistungen von drei Milliarden Euro gegenüber, die aufgrund von Unfällen ausgezahlt wurden und sich auf 850.000 Schäden verteilen.

Für Versicherer zählt die Unfallversicherung zu den attraktiven Sparten, die hohe Gewinne abwerfen. Das versicherungstechnische Ergebnis der Sparte Unfallversicherung betrug 2010 fast 16 Prozent und zählt damit zu den ertragsreichen Segmenten der Schaden- und Unfallversicherung.

Liebling Unfallversicherung

Doch die Unfallversicherung lohnt sich nicht nur für die Anbieter, sondern auch für viele Versicherte, die einen Unfall erleiden. Bei circa neun Millionen Unfällen im Jahr mit daraus resultierenden Verletzungen kann niemand sicher sein, dieses Schicksal nicht zu teilen.

Hinzu kommt, dass die meisten der Geschädigten ohne private Absicherung gravierende Deckungslücken aufweisen und durch die gesetzliche Unfallversicherung nur unzureichend oder gar nicht geschützt sind.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift im Wesentlichen für alle abhängig Beschäftigten, Schüler und Studierende. Die Leistung ist jedoch auf Arbeits- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren beschränkt.

Private Unfallversicherung deckt Freizeitunfälle ab

Nach Eintritt eines Versicherungsfalles entschädigt die gesetzliche Unfallversicherung die Versicherten oder deren Hinterbliebene. Da sich 60 Prozent der jährlichen neun Millionen Unfälle daheim oder in der Freizeit ereignen, besteht für diese Unfälle kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Absicherung.

Tatsächlich ereignen sich die meisten Unfälle im Haushalt, beim Heimwerken oder bei der Ausübung eines Hobbys. Nur eine private Unfallversicherung deckt auch Freizeitunfälle ab, sie gilt in der Regel 24 Stunden am Tag und weltweit.

Bleibende Schäden tragen nur die wenigsten Unfallopfer davon, doch auszuschließen ist das Risiko für niemanden. Von den sieben Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland sind lediglich zwei Prozent der Behinderungen unfallbedingt.

Somit ist das Risiko einer krankheitsbedingten Invalidität wesentlich höher. Während die Absicherung einer krankheitsbedingten Invalidität über die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Dread-Disease-Versicherung erfolgt, die deutlich höhere Prämien mit sich bringen, kann eine Absicherung gegen das Unfallrisiko bereits mit überschaubaren Beiträgen erfolgen.

Ob eine Unfallversicherung auch bei bestehender Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig ist, hängt vor allem vom Absicherungsbedürfnis des Versicherungsnehmers ab. Für sportlich Aktive ist die Unfallversicherung in jedem Fall eine interessante Ergänzung, denn beim Sport passieren viele Unfälle und der Versicherungsschutz deckt fast alle Sportarten ab, lediglich besonders gefährliche Sportarten werden von einigen Anbietern nicht versichert sowie motorisierte Rennen und Sportarten in luftiger Höhe mit Fluggeräten.

Doch nicht bei allen Unfallversicherten bedeutet die Versicherung ausreichenden Schutz bei Unfällen. Oft kommt es auf Feinheiten in den Versicherungsbedingungen an, die über Leistung oder Nicht-Leistung entscheiden.

Auch sind viele Unfallversicherungen nicht in ausreichender Höhe abgeschlossen worden oder weisen eine Vielzahl weniger wichtige Optionen auf, während es an anderer Stelle an wichtigen Einschlüssen mangelt. Die Unfallversicherung genauestens unter die Lupe zu nehmen ist ratsam.

Über die Leistung einer privaten Unfallversicherung entscheidet zunächst die Definition. Nur Ereignisse, die als Unfall gelten, lösen eine Leistungspflicht bei der Versicherungsgesellschaft aus.

Seite zwei: Invaliditätsfall: Was ist ein Unfall?

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