Kostenfaktor Pflege

Wann ist ein Mensch pflegebedürftig?

Die soziale Pflegeversicherung spricht von Pflegebedürftigkeit, wenn eine Krankheit oder Behinderung vorliegt, die dazu führt, dass regelmäßig und auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – Hilfe bei Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt wird. Der Umfang der Hilfe muss mindestens „erheblich“ sein. Die Pflegebedürftigkeit attestiert bei Kassenpatienten immer der Medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenversicherung.

Für Privatpatienten ist der Dienstleister Medicproof zuständig. Ein Gutachter ermittelt den Hilfebedarf für die persönliche Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) sowie für die hauswirtschaftliche Versorgung. Entsprechend der Hilfsbedürftigkeit werden die Patienten einer der drei Stufen zugeordnet. Die Höhe der Leistung der Pflegepflichtversicherung hängt zudem davon ab, ob die Pflege ambulant oder stationär erfolgt und wer diese leistet, also Angehörige oder Pflegepersonal.

Kommt der „Pflege-Riester“?

Neben den drei Stufen gibt es seit 2008 die sogenannte Pflegestufe 0. Diese Stufe bekommen Menschen mit beispielsweise demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, die aber noch nicht die Voraussetzung für eine Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen. Sie haben dann Anspruch auf einen Betreuungsbetrag, der bis zu 200 Euro monatlich betragen kann.

In allen Fällen gilt: Reichen Rente, gesetzliche Pflegeversicherung und Vermögen der Eltern nicht aus, um die Pflegekosten zu bezahlen, nimmt der Staat die Kinder der pflegebedürftigten Person in die Pflicht.

Gründe gegen eine Pflegezusatzversicherung
Gründe gegen eine Pflegezusatzversicherung

Quelle: Continentale Krankenversicherung; Angaben in Prozent

In der Praxis heißt dies, dass das Sozialamt in Vorleistung geht und dann den Elternunterhalt bei den Kindern einfordert. Dabei kann auf Erspartes, Sachvermögen oder Grundbesitz der Angehörigen zurückgegriffen werden. Eltern können dies nicht verhindern, ein Verzicht auf Unterhaltspflicht ist unwirksam. Gemäß Paragraf 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind Angehörige in gerader Linie zu Zahlungen verpflichtet.

Die von der Koalition aus CDU/CSU und FDP im Koalitionsvertrag angekündigte Pflegereform geht indes nur in kleinen Schritten voran. Ab Januar 2012 tritt das Familienpflegezeitgesetz in Kraft. Arbeitnehmer, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, können künftig ihre Arbeitszeit maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden in der Woche reduzieren. Wird die Wochenarbeitszeit zum Beispiel auf diese Weise von 100 auf 50 Prozent verringert, gibt es für die Dauer der Pflegezeit 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Das ist praktisch ein Vorschuss, der später wieder abgearbeitet werden muss.

Seite 3: Geplante Reformen bei der Pflegeversicherung

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