BU-Leistungsablehnung: Auf Augenhöhe mit dem Versicherer

Und hier lauern weitere offensichtliche Haftungsrisiken für den Vermittler. Die Antwort: Für alle Bereiche des täglichen Lebens gibt es Berater: Ernährungsberater, Energieberater, Rechts- und -Steuerberater und – professionelle Berater für die Durchsetzung von Leistungsansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Versicherer können sehr gut einschätzen, ob eine Ablehnung auch vor Gericht Erfolg haben könnte oder nicht. Auch ein systematisches Verzögern des Verfahrens macht aus Sicht des Versicherungsunternehmens betriebswirtschaftlich keinen Sinn.

Es würde nur Personal und finanzielle Mittel binden, zumal das Datum der Antragstellung auf Leistung entscheidend für den Zahlungsbeginn ist. Ganz wichtig ist daher, dass die Antragstellung gut vorbereitet und zwischen den beteiligten Parteien wie medizinischer Gutachter oder Arbeitgeber fein abgestimmt an den Versicherer geht.

Diagnose zur BU-Feststellung sagt nichts aus

Hierzu bedarf es vor allem sehr umfänglicher medizinischer Kenntnisse. Und mit solcherart professioneller Unterstützung auf Augenhöhe mit dem Versicherungsunternehmen hat der Antrag auch alle Chancen, glatt durchzugehen.

Zwischenbemerkung: Zuweilen gehört auch die Ehrlichkeit dazu zu sagen, dass ein Antrag – aus welchen Gründen auch immer – keine Aussichten auf Erfolg hat.

Ein medizinisches Gutachten in Form einer Diagnose hat zur Feststellung einer Berufsunfähigkeit einen Aussagewert von Null. Erst recht, wenn die Police eine Verweisungsklausel beinhaltet. Aber auch, wenn es noch Therapie- oder Operationsmöglichkeiten gibt, das Leiden zu lindern oder zu beheben.

Das Gutachten muss also eine schlüssige Prognose für einen möglichst langen Zeitraum darstellen, warum es keine medizinischen Behandlungsmöglichkeiten mehr gibt und der Versicherte seinen oder einen vergleichbaren Beruf nicht mehr ausüben kann.

BU-Antrag abgelehnt? Es ist nicht alles verloren

Wie dieser Beruf aussieht, hat er bei Versicherungsabschluss ganz genau beschrieben und den lässt er sich von seinem Arbeitgeber erneut schriftlich bestätigen.

Doch ist das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen, ist der Antrag also abgelehnt, so ist beileibe noch immer nicht alles verloren. Zuweilen sind die Umstände so kompliziert, dass der Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens absolut offen wäre, und die Parteien einigen sich auf einen Vergleich.

Seite drei: Versicherer zahlt unter Umständen rückwirkend

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments