Rentenreform: Die Unbelehrbaren in Berlin

Beschäftigte Rentner könnten von der Zahlung weiterer Rentenversicherungsbeiträge und von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung befreit werden. Eine Regelung, die – so der Mittelstands-Chef Carsten Linnemann – „für wiederbeschäftigte Rentner ebenso gelten soll wie für jene, die einfach länger arbeiten wollen“.

Rentenbeschlüsse nicht mehr zu stoppen

Auch das Arbeitsrecht soll für diese Zielgruppe Erleichterungen schaffen, durch die Möglichkeit von Befristungen. Im Augenblick scheuen sich viele Unternehmen davor, ältere Arbeitnehmer über die Altersgrenze hinaus zu beschäftigen, weil das Sonderkündigungsrecht ausschließlich zum Renteneintritt greift.

Die Mittelständler sind sich darüber im klaren, dass die Rentenbeschlüsse nicht mehr gestoppt werden können, durch den vermehrten Einsatz älterer Menschen wollen sie durch die Rente mit 63 eintretenden Nachteile aber für den Arbeitsmarkt abmildern.

Zunächst soll der CDU-Bundesparteitag ein solches Konzept billigen, dann will man parlamentarisch aktiv werden. Es ist ihnen Erfolg zu wünschen.

Japanische Verhältnisse

Auch international kommen die Rentenpläne der Regierung Merkel schlecht an.

„Die Zeiten, in denen Deutschland als gutes Beispiel für die Gestaltung der Rentensysteme galt, sind nun vorbei“ sagte der OECD-Generalsekretär Angel Gurria jüngst in einem Interview.

Anstatt weiter langfristig zu planen, würden sinnvolle Reformen zurückgenommen, was eine Belastung der jungen Generation darstelle. Im internationalen Vergleich alternder Gesellschaften hat Deutschland nach der Definition der Vereinten Nationen den Status eines „Super Agers“ erreicht.

Wenn ein Land über 20 Prozent an 65-jährigen in seiner Gesamtbevölkerung hat, wird es dieser Kategorie zugerechnet. In Japan, dem Rekordhalter, liegt dieser Wert bereits bei 25 Prozent, in Deutschland bei 21 Prozent.

Beide Länder haben vergleichbare demographische Probleme. Die Geburtenrate liegt in Deutschland bei 1,42 Kindern je Frau, in Japan bei 1,41 Kindern. Die statistische Rentenbezugszeit beträgt in Japan 25,76 Jahre bei den Frauen und 18,95 Jahre bei den Männern, in dem noch etwas jüngeren Deutschland betragen diese Werte 20,73 Jahre bei Frauen und 17,8 Jahre bei Männern.

Was die beiden Länder eint, ist auch die mangelhafte Nachhaltigkeit und langfristige Finanzierbarkeit der Rentenreform.

Autor Prof. Dieter Weirich ist neben Klaus Morgenstern Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge in Berlin.

Foto: DIA

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