„Der gelbe Schein genügt“

Um die Kunden hierbei zu unterstützen, haben wir ein Pilotprojekt mit einem Tele- und einem Vor-Ort-Service gestartet. Tele-Service heißt, dass die Antragssteller von Berufsunfähigkeitsleistungen auf Wunsch im Rahmen eines qualifizierten telefonischen Interviews beim Ausfüllen des Antrags unterstützt werden. Bei Bedarf wird diese Hilfe von Mitarbeitern der Alte Leipziger auch zu Hause beim Kunden angeboten.

In der Presse war jüngst zu lesen, dass insbesondere psychische Erkrankte Probleme bekommen könnten, wenn ihr BU-Antrag von privaten Sachverständigenfirmen geprüft wird. Muss die Branche die Zusammenarbeit mit Gutachter-Firmen auf den Prüfstand stellen?

Die Alte Leipziger beauftragt, ebenso wie Land- und Sozialgerichte, Gutachter von Universitäten, großen BG-Kliniken und auch Gutachteninstituten. Primär entscheidend für die Beauftragung eines Gutachters ist die Fachrichtung und Wohnortnähe des Gutachters zum Kunden. Aufgrund dieser kundenorientierten Leistungspraxis sehen wir für unser Haus keinen Handlungsbedarf.

Durch eine Begutachtung soll Klarheit über den Anspruch erzielt werden. Diskrepante Einschätzungen zwischen den Expertisen der behandelnden Ärzte und denen der Gutachter kommen vor und zwar sowohl bei Gutachtern von Gutachteninstituten als auch bei Professoren von Universitätskliniken. Dies ist meist darin begründet, dass die behandelnden Ärzte die Angaben ihrer Patienten ungeprüft übernehmen, während die Gutachter Angaben objektivieren und validieren müssen.

Interview: Lorenz Klein

Foto: Alte Leipziger

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