Elternunterhalt: Unzeitgemäße Belastung

Verfügen die Eltern im Alter nicht mehr über die notwendigen finanziellen Mittel, ihre Pflegekosten selber zu tragen, geht das Sozialamt in Vorleistung und holt sich das Geld später bei den Kindern oder sogar bei den Enkeln wieder. Diese Regelung besteht bereits seit 1900 – allerdings haben sich die Rahmenbedingungen dramatisch geändert.

Beim Elternunterhalt kann das Sozialamt selbst noch von den Enkeln das Geld für die Pflege der Großeltern zurückfordern.

In einem aktuellen Bericht auf dem Online-Portal der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) wird mit dem sogenannten Elternunterhalt hart ins Gericht gegangen.

Das Konzept des Elternunterhalts sei bereits im Jahre 1900 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert worden und immer noch gültig. Allerdings liege es auf der Hand, dass sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen seitdem „radikal verändert“ hätten, schreibt die SZ.

35 Prozent mehr Pflegebedürftige

Die Lebenserwartung habe sich stark erhöht, der berufliche Druck wachse und die Anzahl der Pflegebedürftigen nehme immer weiter zu. So veröffentlichte das Statistische Bundesamt (Destatis) im März, dass die Anzahl der Pflegefälle innerhalb von zwei Jahren– von Dezember 2011 bis Dezember 2013 –um 125.000 auf 2,63 Millionen angestiegen sei – Tendenz stark steigend.

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Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in Wiesbaden hat außerdem berechnet, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland in den nächsten 15 Jahren um etwa 35 Prozent steigen wird und bis 2030 voraussichtlich 3,5 Millionen Menschen umfassen wird.

Enkel haften indirekt mit

Laut SZ ist der Elternunterhalt inzwischen zu einem Pflegekostenbeitrag geworden. Seit 2002 versuchten die deutschen Gerichte zwar gegenzusteuern und die finanzielle Belastung der jungen Generation über Schonvermögen und Anteile für die Altersvorsorge abzufedern, trotzdem landeten aufgrund der demografischen Entwicklung immer mehr Fälle beim Anwalt.

Darüber hinaus träfe es selten die Gutsituierten, da bei diesen oftmals genug eigenes Elternvermögen vorhanden sei, sondern die Mittelschicht, die sich aus bescheidenen Verhältnissen hochgearbeitet habe.

Seite zwei: Politische Trägheit

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