Neun Fragen zum Elternunterhalt: So sind Kinder vorbereitet

7. Wie sieht es mit Freizeitvergnügen und Urlaub aus? Sind diese bei Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr möglich?

Ist die betroffene Person unterhaltspflichtig, verringert sich gleichzeitig das verfügbare Einkommen. Deswegen muss anschließend genau und realistisch überdacht werden, welche Ausgaben gekürzt werden können. Urlaubsreisen, Hobbies, teure Autos oder hohe Kosten für Haustiere zählen nicht zu Sonderbelastungen, sondern sind Bestandteil des Selbstbehalts. Das Gleiche gilt auch bei regelmäßigen Unterstützungen für Kinder und Enkelkinder. Können sich diese selbst unterhalten, werden diese Belastungen nicht anerkannt.

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8. Was ist mit der Zukunftssicherung der Zahlungspflichtigen?

Wer zur Unterhaltszahlung der Eltern herangezogen wird, hat einen Freibetrag für seine eigene Altersvorsorge. Dieser wurde in den letzten Jahres sogar von vier auf fünf Prozent des Vorjahresbruttos erhöht und bezieht sich auf die gesamten Berufsjahre ab dem 20. Lebensjahr. Das Ganze wird mit vier Prozent kapitalisiert. Da kommen schnell große Summen zusammen, die als Altersvorsorge deklariert zum eigenen Schonvermögen gehören. Da dies auch für die Zukunft gilt, mindern Sparleistungen in Höhe von fünf Prozent zusätzlich die Einkünfte.

9. Inwiefern ist der Elternunterhalt steuerlich absetzbar?

Der Elternunterhalt kann bei der Einkommens- und Lohnsteuererklärung als Sonderbelastung geltend gemacht werden. Nur in wenigen Fällen macht sich das steuerlich bemerkbar. Um den gültigen Jahresbeitrag zu erfahren, sollten sich die betroffenen Personen an das Finanzamt wenden. Es sind nur die Zahlungen steuerlich absetzbar, die im entsprechenden Steuerjahr aufgewendet wurden.

Autorin Margit Winkler ist Inhaberin des Instituts Generationenberatung.

Foto: Institut Generationenberatung

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