Wenn die BU unerreichbar bleibt

Lautet die vereinbarte Versicherungssumme zum Beispiel 100.000 Euro und liegt der festgestellte Invaliditätsgrad bei 40 Prozent, bekommt der Versicherte eine Einmalzahlung von 40.000 Euro. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der Unfall zu einem Gehörverlust auf einem Ohr (30 Prozent) und den Verlust eines Zeigefingers (zehn Prozent) geführt hat.

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Die gute Nachricht für den Kunden ist, dass der Abschluss einer privaten Unfallversicherung nur wenige Gesundheitsfragen erfordert. Weiteres Plus: Mit einer Jahresprämie von etwas mehr als 100 Euro für eine Versicherungssumme von 100.000 Euro (sofern der Versicherte in eine niedrige Gefahrengruppe eingestuft wird), ist der Preis oftmals kaum höher als ein monatlicher BU-Beitrag.

BU bleibt das Maß aller Dinge

Doch natürlich muss der Versicherte zu diesem Preis auch Abstriche im Leistungsumfang hinnehmen: Krankheiten sind zumeist nicht versichert. Das heißt eben auch, dass eine Krebserkrankung, Erkrankungen des Bewegungsapparates sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen keinen Versicherungsfall darstellen. Gleiches gilt auch für die inzwischen häufigste Ursache von Berufsunfähigkeit in Deutschland – die psychischen Erkrankungen.

Letztere werden bekanntlich nur durch eine BU oder eine EU finanziell aufgefangen. Es bleibt also dabei: Die BU bleibt das Maß aller Dinge, sie zu bekommen, sollte stets das Ziel sein. Zugleich gilt aber: Wenn eine BU-Vorsorge aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, lohnt sich der Blick auf die Alternativlösungen zur BU, denn ein Netz vor dem finanziellen Freifall bieten diese auch – wenn auch nur im schlimmsten Fall. (lk)

Foto: Shutterstock

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