Achtung Auslandsunfall – Wie Sie sich am besten auf den Urlaub vorbereiten

Auf einen Blick:

Der Europäischer Unfallbericht erleichtert die Unfall-Protokollierung: Die inhaltlich und grafisch standardisierte Form vereinfacht die Aufnahme eines Unfalls im In- und Ausland. Das Formular ist als Durchschreibesatz bei jeder Kfz-Versicherung bestellbar. Erläuterungen und fremdsprachige Ausfüllhilfen sind auf der GDV DL Website abrufbar.

Zentralruf hilft auch im Ausland

Der Zentralruf der Autoversicherer hilft nicht nur in Deutschland, sondern auch bei Unfällen im europäischen Ausland weiter. Aus dem Ausland ist der Zentralruf montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Auch die Online-Auskunft zum Zentralruf der GDL DL könne im Ausland genutzt werden.

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In jedem EU-Land gibt es für jede Versicherung einen Ansprechpartner, den so genannten Schadenregulierungsbeauftragten. Kennt der Geschädigte die gegnerische Versicherung nicht, werde diese von einer Auskunftsstelle ermittelt. In Deutschland sei das der Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg, der die jeweilige Versicherung und deren Ansprechpartner in Deutschland benenne.

Grüne Karte

Auch die Grüne Karte, der Fahrzeughalter bei seiner Autoversicherung erhalte, sei nach wie vor sinnvoll. Sie sei zwar in der EU nicht mehr vorgeschrieben, werde aber bei Fahrten in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland vorgeschrieben. (kl)

Foto: GDV DL

 

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