Automatisiertes Fahren: Automatisch versichert?

Demnach zeigte sich, dass 90 Prozent der Fahrer nach einer Fahrt „mit hoher Ablenkung“ nach 3 bis 4 Sekunden das erste Mal den Blick wieder auf die Straße gerichtet hatten, nach 6 bis 7 Sekunden die Hände wieder am Lenkrad und die Füße wieder an den Pedalen hatten und nach 7 bis 8 Sekunden die Automation abschalteten. Zudem geben die Studienautoren zu bedenken: „Untersucht man allerdings als Indikatoren des Situationsbewusstseins für die Fahrsituation den ersten Blick in den Spiegel und den Blick auf die Geschwindigkeitsanzeige, werden 12 bis 15 Sekunden benötigt“.

Weglegen von Smartphone oder Tablet kann wertvolle Zeit kosten

Diese Reaktionen, so die Autoren, die zum Verständnis der aktuellen Verkehrssituation notwendig seien, seien damit um bis zu 5 Sekunden verzögert im Vergleich zu der gleichen Situation bei einer manuellen Fahrt. Ein Teil dieses Zeitraums könnte eingespart werden, fahren die Experten fort, wenn Fahrer in einer Übernahmesituation kein externes Gerät, wie etwa ein Smartphone oder ein Tablet aus den Händen legen müssten.

GDV: Kfz-Haftpflicht zahlt in jedem Fall

Eine Sprecherin des GDV erklärte auf Anfrage von Cash.Online, dass man sich erst dann konkret zum Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums äußern wolle, wenn dem Verband der abgestimmte Entwurf vorliege. Zugleich verwies die Sprecherin auf das Prinzip der sogenannten Gefährdungshaftung, das grundsätzlich auch auf das automatisierte Fahren anzuwenden sei. Die Gefährdungshaftung besagt, dass für alle Schäden, die durch ein Auto verursacht werden, der Halter haftbar zu machen ist. „Egal, wer oder was für einen Unfall letztendlich verantwortlich ist – für alle Schäden, die beim Betrieb eines Autos verursacht werden, haftet der Halter“, erklärt ein Experte des GDV auf der Webseite des Verbandes. Der GDV betont zudem, dass es „auch bei Unfällen durch automatisierte Fahrsysteme“ dabei bleibe, „dass die Versicherung das Opfer entschädigt“ (siehe Tabelle).

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Ob Mensch oder Maschine – nach Fahrfehlern, die zu einem Unfall führen, hat das Unfallopfer stets einen Anspruch auf eine Leistung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters.

Bereits im April hatte das Bundeskabinett eine Regelung auf den Weg gebracht, damit in Autos mehr automatisierte Systeme eingesetzt werden können. Demnach dürfen Computer selbstständig neue Fahraufgaben übernehmen. Die Technik müsse aber so gestaltet sein, dass Fahrer sie jederzeit übersteuern oder abschalten können. Hierbei geht es zum Beispiel um Brems- und Spurhalteassistenten. (dpa-AFX, lk)

Foto: BMVI

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