Die Betriebsrenten sind sicher – oder?

Ob das mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein ist, muss sich noch erweisen. „Einerseits stünden die Unternehmen bei unveränderter Zinssituation in zwei bis drei Jahren wieder vor vergleichbaren Herausforderungen. Daher wäre eine Verlängerung des Durchschnittszeitraums auf 15 Jahre geboten und sachgerecht“, meint Heribert Karch, Vorstandschef der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba).

Besteuerung trotz handelsbilanzieller Verluste möglich

Andererseits bleibt es in der Steuerbilanz bei dem weltfremden Zins von sechs Prozent. „Diese ertragssteuerrechtliche Regelung nach Paragraf 6a EStG führt nach Ansicht von Willis Towers Watson zu einer leistungswidrigen Besteuerung von ‚Scheingewinnen'“. Eine Absenkung des steuerlichen Abzinsungssatzes wäre überfällig.

„Bei einem handelsrechtlichen Zins von unter vier Prozent ist es unangemessen, steuerliche Pensionsrückstellungen mit einem Zins von sechs Prozent abzuzinsen und so künstlich kleinzurechnen“, kritisiert Thomas Hagemann, Chefaktuar beim bAV-Berater Mercer Deutschland. „Ein Unternehmen, das handelsbilanzielle Verluste hat, kommt in der Steuerbilanz unter Umständen zu Gewinnen, die besteuert werden“, beschreibt der Aktuar die schizophrene Lage.

Autor Detlef Pohl ist freier Journalist und Altersvorsorgespezialist aus Berlin.

Foto: Shutterstock; Tim Wegner

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