GKV-Spitzenverband: Aufbau von Krebsregistern in Bundesländern gefährdet

Der Aufbau von klinischen Krebsregistern zur besseren Versorgung von Patienten kommt laut Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) in den meisten der 16 Bundesländer nur schleppend voran.

Dr Doris Pfeiffer GKV-Spitzenverband
Doris Pfeiffer, GKV-Spitzenverband: „Noch ist es für alle Bundesländer und Register nicht zu spät, die Vorgaben des Gesetzes zeitgerecht zu erfüllen, aber die im Gutachten aufgezeigten Baustellen müssen nun schnell und konsequent angegangen werden.“

Nach derzeitigem Stand seien nur Register in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland wie geplant von 2018 an arbeitsfähig. Zu diesem Ergebnis kommt ein im Auftrag des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) erstelltes Gutachten, das am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde.

Bei den klinischen Krebsregistern geht es darum, Daten über den Behandlungsprozess aller Patienten zu sammeln, auszuwerten und bundesweit zu vergleichen. Daraus können dann Schlüsse für eine bessere Versorgung der Patienten gezogen werden. Finanziert werden sie von den gesetzlichen Krankenkassen.

Krebsregister muss bis Ende 2017 aufgebaut sein

In den Ländern Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ist es laut Gutachten des Beratungsunternehmens Prognos kaum mehr möglich, dass das Register bis zu diesem Zeitpunkt einsatzfähig ist. In den restlichen acht Bundesländern bestehe noch die Möglichkeit, die Pläne fristgerecht umzusetzen, es werde aber kritisch.

Die Länder sind per Gesetz verpflichtet, bis Ende 2017 funktionierende Krebsregister aufzubauen. Falls dies nicht erreicht werden kann, gibt es ein Jahr Verlängerung bis Ende 2018. Noch sei es für alle Bundesländer und Register nicht zu spät, die Vorgaben des Gesetzes fristgerecht zu erfüllen, erklärte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer. (dpa-AFX)

Foto: GKV-Spitzenverband

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