Schutz ab 50: Invaliditätsversicherung vs. Dread-Disease-Deckung

Vor allem auf das Demenzrisiko ist die Pflegeversicherung schlecht eingestellt. Die bisher gültigen Pflegestufen 1 bis 3 berücksichtigen vor allem die Einschränkungen bei den körperlichen Fähigkeiten und bemessen die Leistungen nach dem zeitlichen Umfang des Hilfsbedarfs. Das geht an der Pflegerealität bei Dementen völlig vorbei, denn sie müssen im fortgeschrittenen Fall in der Regel rund um die Uhr beaufsichtigt werden. Die Leistungen sind mit maximal 231 Euro für Sachleistungen in der ambulanten Pflege marginal. Für Leistungen im Pflegeheim zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung für Demenzkranke, die ansonsten nicht an körperlichen Einschränkungen leiden, keinen Cent.

„Demenz avanciert zur Volkskrankheit Nummer eins“

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz, das am 1. Januar 2017 in Kraft treten soll, wird das ändern. Aus drei Pflegestufen werden bekanntlich fünf Pflegegrade. Vorhandene Pflegezusatzversicherungen
sollten dann an die neue Rechtslage angepasst werden. An den Details feilen die Versicherer schon jetzt. „Demenz avanciert zur Volkskrankheit Nummer eins“, so Rainer Reitzler.

Aus der Diskussion um erschwinglichen Invaliditätsschutz ging eine neuartige Invaliditätsdeckung in Form der funktionellen Invaliditätsversicherung (FIV) hervor. Da wird die Funktionsinvalidität betrachtet. Die erste FIV am Markt bestand aus den Modulen Unfallrente, Pflegerente, Grundfähigkeitsrente, Organrente und Krebsrente.

Organrente und Krebsrente werden Dread-Disease-Baustein ersetzt

Mittlerweile wird das Konzept nicht nur von Kompositversicherern, sondern auch von Lebensversicherern angeboten. Bei Letzteren fehlt naturgemäß die Unfallrente – Organrente und Krebsrente werden durch einen Dread-Disease-Baustein ersetzt. „Die Organrente ist der wichtigste Leistungsbaustein“, weiß Dr. Andreas Beckstette, Partner beim Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (IFA) in Ulm. „Das Organmodul des FIV-Konzepts ist einer Dread-Disease-Deckung aus Sicht der Risikoabsicherung überlegen“, meint Beckstette. Zum Hintergrund: Die FIV-Produkte der Kompositversicherer umfassen allesamt fünf Leistungsmodule. Es gibt Rente bei Invalidität durch schweren Unfall, bei Pflegebedürftigkeit, bei Verlust von Grundfähigkeiten, bei Organschäden und bei Feststellung einer Krebserkrankung. „Die Rente fließt entweder lebenslang oder bis 67, bei Krebserkrankung allerdings maximal fünf Jahre“, hat IFA-Experte Beckstette beobachtet.

Autor Detlef Pohl ist freier Journalist und Altersvorsorgespezialist aus Berlin.

Foto: Gerhard Blank

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