BGH-Urteil: Mietwagenvermittlung keine Versicherungsvermittlung

Auch dieser weist in seinem aktuellen Urteil vom 23. November 2016 (Az.: IV ZR 50/16) die Revision des Klägers ab.

Kein Versicherungsvertrag

Demnach liege kein Versicherungsvertrag bei Vereinbarungen vor, die in einem inneren Zusammenhang mit einem Rechtsgeschäft anderer Art stünden und von dort ihr eigentliches rechtliches Gepräge erhielten, so der BGH in seiner Urteilsbegründung.

Dies sei der Fall, wenn die betreffende Vereinbarung mit einem anderen Vertrag, der seinerseits kein Versicherungsvertrag ist, verbunden und als unselbständige Nebenabrede dieses Hauptvertrages zu werten sei.

Die Mietwagenvermittlung sei die Hauptleistungsverpflichtung der Beklagten. Demgegenüber stelle die Erstattung der Selbstbeteiligung im Schadenfall lediglich eine unselbständige Zusatzleistung dar, die nicht den wirtschaftlichen Schwerpunkt des Geschäfts bilde. Damit sei kein Versicherungsvertrag abgeschlossen worden. (nl)

Foto: Shutterstock

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