Schadenakte Pflegeheim: Wann greift die Betriebshaftpflicht?

II. Schadenbeispiele Betriebshaftpflicht (Gesundheitsfachberufe)

Fall 1: Fußpflege

Die Versicherungsnehmerin – eine Fußpflegerin – behandelt einem Kunden kurz vor dem Wochenende die Füße. Durch Unachtsamkeit verletzt sie ihn am rechten großen Zehennagel, der sich daraufhin entzündet. Als Folge bildet sich eine große Eiterblase, die ein Arzt im Notfalleinsatz am Wochenende behandeln muss. Neben den Behandlungskosten werden gleichzeitig auch Schadenersatzund Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht.

Fall 2: Massagebehandlung

Während der Behandlung einer Patientin bricht die Massageliege des Versicherungsnehmers plötzlich zusammen. Ungebremst schlägt die Patientin mit dem Kopf auf dem Fußboden auf. Für die in
Folge des Unfalls gebrochene Nase fordert sie Schmerzensgeld.

Fall 3: Akupunkturbehandlung

Bei einer Akupunkturbehandlung verletzt der Versicherungsnehmer – ein Heilpraktiker – versehentlich die Lunge eines Patienten. Dadurch kommt es zu einem Pneumothorax. Nach der erfolgten Genesung klagt der Patient auf Schadenersatz.

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