PSG II: Nehmen die Versicherer ihre Chance wahr?

Versicherungsberater Schuhmacher ist vor allem darauf gespannt, wie die Branche mit ihren Bestandskunden verfahren wird. Es bleibe nun abzuwarten, was mit den Beständen passiere, sagt Schuhmacher, der Gesetzgeber habe hier verschiedene Möglichkeiten geschaffen.

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„Versicherer müssen den Versicherten den Wechsel in die Bedingungen des PSG II anbieten, soweit die Bedingungen dies vorsehen“, erklärt der Pflege-Experte. „Die generelle Frage in diesem Zusammenhang ist jedoch, wie viele Gesetzesänderungen werden noch kommen, bis ich eventuell ein Pflegefall werde und wie wirkt sich das auf mein Vertragsverhältnis aus?“

Hier gehe es nicht mehr allein um eine Produktberatung, sondern um eine Generationenberatung mit vielen zu berücksichtigen Teilaspekte, stellt Schuhmacher klar.

PSG II als vertriebliches „Sprungbrett“

Wiltrud Pekarek ist Vorstand bei der Hallesche Krankenversicherung, sie betont: „Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes II sieht der Gesetzgeber ausdrücklich vor, dass in den Tarifen der freiwilligen Pflegeergänzungsversicherung wie auch in den geförderten Pflegeprodukten eine Umstellung der bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade vorgenommen wird. Diese Umstellung werden wir für unsere Versicherten zu Beginn 2017 vornehmen.“

Ob das Unternehmen das PSG II als vertriebliches „Sprungbrett“ nutzt – ganz im Sinne der Empfehlung von Insuro-Manager Dinner –, um einen neu konzipierten Pflegetarif auf den Markt zu bringen, bleibt abzuwarten.

„Inwieweit wir unsere attraktive und erfolgreiche Pflegeergänzung Olgaflex zeitgleich oder später relaunchen, ist derzeit noch offen“, sagt Pekarek.

Lesen Sie den vollständigen Artikel in der aktuellen Cash.-Ausgabe 05/2016.

Foto: Shutterstock

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