bAV-Reform: Der Gewinner wird die gute alte U-Kasse sein

Die bisherigen fünf Durchführungswege (Direktzusage, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Unterstützungskasse) sollen nach dem Willen des Gesetzgebers um ein Tarifpartner-Modell ohne Arbeitgeberhaftung ergänzt werden. Wenn es darum geht, welches Versorgungssystem die Blaupause für den künftig 6. Durchführungsweg der Betriebsrente darstellen wird, spricht einiges für die pauschaldotierte Unterstützungskasse. Einige der Vorteile bislang neben der Freiheit bei der Kapitalanlage:

  • Nur bei einer Unterstützungskasse kann Gehalt ohne die sonst üblichen Höchstgrenzen einkommensteuermindernd für eine Betriebsrente verwendet werden.
  • Eine Unterstützungskasse ist von der Körperschaftssteuer befreit.
  • Die Lebenserwartung wird auf Basis individueller Sterbetafeln realistischer und praxisnäher errechnet und berücksichtigt Besonderheiten des jeweiligen Betriebes oder einer Branche.
  • Über den Pensionssicherungsverein sind die Ansprüche geschützt, auch wenn formal kein Rechtsanspruch darauf besteht.

Nach den bisherigen Plänen soll der 6. Durchführungsweg der Aufsicht durch die Bafin unterliegen. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass für die Kapitalanlage ein ähnlich starres Korsett vorgegeben wird wie für die Lebensversicherungen. Denn in einer Erklärung bezeichnete Ministerin Nahles die neue Betriebsrente als „eine Antwort auf die lange Niedrigzinsphase“. Nur Freiräume bei der Kapitalanlage schaffen Ausweichmöglichkeiten, wenn es mal mit einer Anlageklasse richtig schlecht läuft.

Bleibt das Thema Haftung. Auch bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse gibt es diese Haftung noch: Zwar besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Unterstützungskasse selbst, wohl aber ein ersatzweiser Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers, sofern unverfallbare Ansprüche erworben wurden. Die Betriebsrenten-Reform würde Arbeitgebern diese Sorge nehmen, sofern per Tarifvertrag eine „neue Betriebsrente“ ohne Haftung und Garantien vereinbart wird.

Typische Fehler vermeiden

Es ist daher zu erwarten, dass die Sozialpartner, also Arbeitgeber und Gewerkschaften, sich an den Erfahrungen der pauschaldotierten Unterstützungskasse orientieren werden, um den neuen 6. Durchführungsweg mit Leben zu füllen. Kein anderer der bisherigen Durchführungswege ist so nahe an dem dran, was Gesetzgeber sowie zahlreiche Vertreter der Wirtschaft sich für die neue Betriebsrente wünschen.

Allerdings müssen auch typische Fehler der Unterstützungskasse vermieden werden. So ergab eine Studie der Kölner Pensionsmanagement GmbH, dass fast alle der rund 800 untersuchten Satzungen Fehler enthielten, die unter anderem zu teurem Ärger mit dem Finanzamt führen können.

Alexander Siegmund ist Geschäftsführer der Kölner Pensionsmanagement GmbH.

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