Paketversicherungen im Test

Das Versicherungsportal Getsurance hat die Versicherungsbedingungen von fünf Paketzustellern in Deutschland verglichen. Untersucht wurden die Bedingungen von DHL, DPD, UPS, Hermes und GLS. Gesamtsieger ist der Logistiker Hermes.

GLS, Hermes und DPD bieten für Privatkunden keine Möglichkeiten, ihre Sendungen über die zugesicherte Haftung hinaus zu versichern.
GLS, Hermes und DPD bieten für Privatkunden keine Möglichkeiten, ihre Sendungen über die zugesicherte Haftung hinaus zu versichern.

Bei allen Anbietern sind die Pakete standardmäßig bei Aufgabe bis zu einer bestimmten Haftungsgrenze versichert.

„UPS stach mit der höchsten Versicherungssumme von umgerechnet rund 937 Euro pro Paket heraus. Wenn der Warenwert bei Aufgabe des Paketes nachgewiesen wird, übernimmt das Unternehmen sogar eine Haftung bis umgerechnet rund 46.900 Euro“, so Dr. Viktor Becher, Gründer von Getsurance. Es folgen GLS mit 750 Euro Haftungsgrenze, DPD mit 520 Euro und DHL sowie Hermes mit jeweils 500 Euro.

Bei diesen Haftungsgrenzen bleibt es zumeist auch. GLS, Hermes und DPD bieten für Privatkunden keine Möglichkeiten, ihre Sendungen über die zugesicherte Haftung hinaus zu versichern. UPS bietet seinen Kunden bei Warendeklaration eine Haftungsobergrenze von umgerechnet rund 46.900 Euro an. „Lediglich bei DHL ist es möglich, während der Aufgabe der Sendung eine Zusatzversicherung für sechs Euro (Versicherungssumme: 2.500 Euro) oder 18 Euro (Versicherungssumme: 25.000 Euro) ohne Warendeklaration zu erwerben“, so Becher.

Anbieter schließen bestimmte Inhalte aus

Er weist außerdem darauf hin, dass der Inhalt des Paketes nachgewiesen werden muss, sobald es zu einer Beschädigung oder einem Verlust kommt: „Alle Anbieter schließen dabei bestimmte Inhalte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus, so dass im Verlustfall eventuell auch der Haftungsanspruch erlischt.“

Von den verglichenen Anbietern hat UPS die meisten Ausschlusskriterien aufgeführt (15) und Hermes die wenigsten (neun). Alle Anbieter schließen eine Haftung bei fehlerhafter Verpackung, bei Güterfolgeschäden, verderblicher Ware, illegalen Inhalten sowie über der jeweiligen maximalen Haftungsgrenze liegenden Warenwerten aus. (kb)

Foto: Shutterstock

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