Pflege: PSG II und alles wird gut?

Aufgrund des PSG II mussten alle Pflegezusatztarife angepasst werden. Einige Versicherer haben die Gesetzesreform zum Anlass genommen, um nicht nur bestehende Tarife zu überarbeiten, sondern ihre komplette Produktpalette neu aufzulegen. 2017 werden Tarife, die flexibel in der Gestaltung der Absicherungshöhe in den einzelnen Pflegegraden sind, an Bedeutung gewinnen.

Gleichzeitig müssen Vermittler, die den Bedarf des Kunden richtig absichern möchten, darauf achten, dass wegen des einrichtungseinheitlichen Selbstbehalts eine hohe Absicherung im stationären Bereich auch schon in den niedrigen Pflegegraden notwendig ist.

Zusatzversicherte Leistungsempfänger profitieren

Allgemein ist der Beitrag in der Pflegezusatzversicherung 2017 gestiegen. So haben alle Versicherer, die ihre Tarife neu aufgelegt und nicht umgestellt haben, den Rechnungszins gesenkt. Zudem werden viele Pflegebedürftige durch das neue Begutachtungsverfahren sehr schnell in höhere Pflegegrade eingestuft. So findet sich jemand, der früher in Pflegestufe I eingestuft worden wäre, schnell in Pflegegrad 3 wieder.

Davon profitieren natürlich auch alle zusatzversicherten Leistungsempfänger, die ab 2017 umgestellt werden. Wiederholungsbegutachtungen für Leistungsempfänger, die nach Pflegestufen begutachtet wurden, sind erst ab 2019 möglich.

Pflegezusatzversicherungen bleiben ein lukratives Geschäft

Fazit: Pflegezusatzversicherungen bleiben für Makler ein lukratives Geschäft. Die Bevölkerung wird immer älter und das Risiko, einmal pflegebedürftig zu werden, wächst.

Mit der richtigen Kundenansprache, den passenden Produkten und einer cleveren Verkaufshilfe können Vermittler jetzt in den Markt der Pflegezusatzversicherung erfolgreich einsteigen.

Jan Dinner ist Geschäftsführer des Maklerpoools Insuro Maklerservice.

Foto: Fabian Stürtz

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