90 Prozent der Steuerbescheide bei BU-und Basisrenten fehlerhaft?

Steuerliche Vertragsprüfung vermeidet zu hohe Rentenbesteuerung

In der Vergangenheit sind hier – gegebenenfalls zeitweise mit eventuell dann fehlerhafter Aufteilung von Versicherungsbeiträgen beziehungsweise Prämien, sowie falscher Zuordnung der Rente – systematisch von Versicherern und unbesehen nach deren Meldung von der Finanzverwaltung Fehler gemacht worden.

Diese haben, wie im Fall des Finanzgerichts Münster, sichtbar zu Weiterungen im Sinne anschließender fehlerhafter Beurteilung geführt, mit teuren Auswirkungen für den Rentner.

Kritische Hinterfragung lohnt sich

Es dürfte sich für Bezieher von (auch BU-)Privatrenten potentiell lohnen, die steuerliche Behandlung beim Finanzamt an Hand der eigenen konkreten Vertragsunterlagen kritisch zu hinterfragen.

Optimal erst im Rentenbezug unter Mitnahme vorher aufgrund der – nicht erkannten – Falschmeldungen des Versicherers erzielten Steuervorteile.

Seite sechs: 90 Prozent der Steuerbescheide fehlerhaft

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