BRSG: Arbeitgebern droht Doppelbelastung durch Pflichtzuschüsse

Enormer bAV-Beratungsbedarf durch BRSG 


Betroffene Unternehmen werden deshalb versuchen, dass möglichst viele bAV-interessierte Mitarbeiter ihre Verträge noch 2018 abschließen. Die Bestimmungen sorgen zudem für einen massiven Beratungsbedarf bei den Arbeitgebern. Die bAV-Beratung wird durch das BRSG deutlich komplexer und erfordert von der Versicherungswirtschaft verstärkt Spezialisten, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Die Anbieter von Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds sind nun gefordert, ihre Vermittler und Vertriebspartner umfassend zu schulen und bei der Beratung mit Informationen zu unterstützen.

Onlinerechner zeigen Kostenrisiken

Versicherer, die beides leisten – Unterstützung bei Neuabschlüssen und Hilfe bei der Neu-Formulierung bestehender Entgeltumwandlungsvereinbarungen zur Vermeidung von Doppelzuschüssen – erhöhen ihren Prämienbestand und zugleich die Zufriedenheit der Kunden.

Einige InsurTechs wie Suretec (https://www.firmenrisiken.com/) sowie andere Softwareanbieter stellen mittlerweile Online-Rechner zur Verfügung. Mit ihnen können Arbeitgeber ihr Kostenrisiko bestimmen.

„Die Beratungslücke ist enorm. Es wäre betriebswirtschaftlich fatal für die Versicherungswirtschaft, wenn sie das Feld branchenfremden Unternehmen wie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie Techunternehmen überlässt“, so Christoph Jimenez-Ramos. (dr)

Foto: Shutterstock

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