Fahrrad geklaut: Tipps für Geschädigte

Jedes Jahr melden etwa 300.000 Deutsche ihre Fahrräder vermisst. Nach einer aktuellen Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) griffen die Fahrraddiebe dabei in rund 160.000 Fällen bei versicherten Rädern zu. Die gute Nachricht für Fahrradbesitzer: Die Zahl der gestohlenen Velos in Deutschland ist im vergangenen Jahr um rund zehn Prozent gesunken. Die schlechte Nachricht: Die Aufklärungsquote der Polizei ist erbärmlich.

 

Fahrrad weg: Für rund 300.000 Deutsche jährlich traurige Realität. Denn der finanzielle Schaden kann erheblich sein.

 

Nur 9,1 Prozent der Räder finden wieder zu ihren Besitzern zurück. Ein vermisstes Fahrrad ist aber nicht nur ärgerlich, sondern kann auch teuer werden. Damit Radfahrer am Ende nicht mit leeren Händen dastehen, gibt die Gothaer nun einige Tipps.

Zunächst einmal ist es nach einem Diebstahl wichtig, richtig vorzugehen, um den Versicherungsschutz geltend machen zu können. Daher sollten Beklaute sich umgehend an die Polizei wenden, um eine Diebstahlanzeige zu machen. Nur mit der Anzeigennummer kann der Fall der Versicherung gemeldet werden.

„Im Idealfall sollten bei der Versicherung zusätzlich Rahmennummer und Kodierung angegeben werden, um zu beweisen, dass es sich um das eigene Rad handelt“, weiß Petra Schindler, Expertin für Hausratversicherung bei der Gothaer. Zusätzlich ist eine Rechnung über den Kauf und Reparaturen hilfreich, um einen angemessenen Erstattungswert festzulegen. Ein Blick ins Fundbüro kann sich lohnen, wenn das Rad dort abgegeben wurde oder um der Versicherung nachzuweisen, dass es nicht gefunden wurde.

Bei der richtigen Versicherung nachfragen

Oft wenden sich Bestohlene an die Haftpflichtversicherung. Diese ist jedoch nicht für den Diebstahl am eigenen Rad zuständig, sondern nur dann, wenn mit dem Fahrrad ein Dritter verletzt wird oder ein anderes Fahrrad aus Versehen beschädigt wurde. Zuständig für den Fahrraddiebstahl ist die Hausratversicherung. Denn ein Rad gehört zum beweglichen Teil des Hausrats. Hat der Dieb das Fahrrad aus einem abgeschlossenen Keller, Garage oder der Wohnung geklaut, greift der Versicherungsschutz.

Zusatzversicherungen für umfassenden Schutz

Wer sein Rad häufig an Bahnhöfen oder öffentlichen Plätzen abstellt, sollte über eine Zusatzversicherung für die Hausratversicherung nachdenken. Dadurch werden auch Fahrräder versichert, die nicht in geschützter Umgebung standen. Wichtig dabei: Grundlage für den Schutz ist ein hochwertiges Schloss, das das Rad mit einem festen Gegenstand verschließt. Der zusätzliche Schutz lohnt sich vor allem bei teuren Fahrrädern oder Elektrorädern.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Trotz allem gilt auch hier die Regel: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Deshalb sollte jeder Fahrradfahrer gewisse Vorkehrungen treffen, um gar nicht erst vor einem leeren Fahrradständer zu stehen. Eigentlich selbstverständlich sollte ein stabiles Schloss sein – am besten ein u-förmiges-Bügelschloss oder eines aus Panzerkabel. „Es reicht jedoch nicht, dieses nur am Rad zu befestigen, sondern der Rahmen sollte mit einem festen Gegenstand wie einem Fahrradständer verschlossen werden“, sagt Schindler. (dr)

Foto: Shutterstock

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