Halloween – wann beim Horror der Spaß aufhört

Halloween – wie ursprünglich in Irland und später in den USA, ist auch bei uns Halloween inzwischen Anlass für ausgelassene Partys und Streiche. Ganz abgesehen vom Süßigkeiten-Sammeln. Wieviel Grusel und Schabernack ist okay und wann hört beim Horror der Spaß auf? Die wichtigste Fragen zum gruseligen Vorabend des ersten Novembertages beantwortet Arag-Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.

 

Tobias Klingelhöfer, Rechtsexperte der Arag: „An Halloween sollten Eltern ihre Kinder möglichst lange begleiten. Sollten die Kinder alleine losziehen dürfen, sollten klare Vereinbarungen getroffen werden. Denn auch 14-Jährige dürfen zu Sozialstunden herangezogen werden.“

Wann dürfen Kinder an Halloween allein losziehen und Süßigkeiten sammeln?

Tobias Klingelhöfer: An Halloween sollten Eltern ihre Kinder möglichst lange begleiten. Grundsätzlich ist es die Sache der Eltern, wie lange ihre Kinder alleine unterwegs sind. Das Jugendschutzgesetz regelt jedoch den Aufenthalt an bestimmten Orten. So dürfen beispielsweise Jugendliche unter 14 Jahren nur bis 22 Uhr alleine in Jugendtreffs oder Vereinen bleiben.

Sollten die Kinder alleine losziehen dürfen, so sollten klare Vereinbarungen getroffen werden. Ein Tipp für die Absprache mit dem Nachwuchs: Man darf bei 14-Jährigen durchaus erwähnen, dass sie zu Sozialstunden herangezogen werden können, wenn sie etwas beschädigen.

Wer haftet, wenn die Kinder mit ihren Streichen übers Ziel hinausschießen?


Tobias Klingelhöfer: Leider eskalieren manche Streiche bis hin zur Sachbeschädigung. Der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ stimmt aber nur, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Passiert etwas, wird in die Überlegung, wer haftet, das Alter der Kinder, deren Einsichtsfähigkeit und die Tatsache mit einbezogen, ob die Eltern sie „aufgeklärt“ haben.

Seite 2: Diese Möglichkeiten haben Geschädigte

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