Mietwohnung: Muss ich renovieren oder nicht?

Was bedeutet „fachgerecht“?

Tobias Klingelhöfer: Das bedeutet beispielsweise, dass Sie einen gleichmäßigen und deckenden Anstrich hinkriegen müssen. Raufaser darf drei bis vier Mal überstrichen werden. Farbnasen sind ebenso tabu wie Pinselhaare an der Wand oder überstrichene Steckdosen und Lichtschalter.

Wie oft muss man Schönheitsreparaturen durchführen?

Tobias Klingelhöfer: Ein starrer Fristenplan für Schönheitsreparaturen im Mietvertrag ist unzulässig. Man darf Ihnen nicht vorschreiben, zum Beispiel Küche und Bad alle drei Jahre zu streichen oder Wohn- und Schlafräume alle fünf Jahre. Stehen im Mietvertrag aber Formulierungen wie „in der Regel“ oder „soweit erforderlich“, dann heißt das, dass es auf den Zustand der Räume ankommt. Wenn sie noch nicht „abgewohnt“ sind, muss man auch nicht renovieren.

 

Seite 3: Was der Mieter übernehmen muss

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