Mietwohnung: Muss ich renovieren oder nicht?

Wann muss ich als Mieter auch Reparaturen übernehmen?

Tobias Klingelhöfer: Also, Reparaturen muss man übernehmen, wenn es im Mietvertrag eine so genannte „Kleinreparaturklausel“ gibt. Da ist dann festgelegt, bis zu welcher Höhe kleinere Reparaturen vom Mieter übernommen werden müssen. Das sollten nicht mehr als 100 Euro im Einzelfall sein. Ist die Reparatur teurer, trägt der Vermieter die Kosten, und zwar komplett.
Es muss aber auch eine Obergrenze für alle Reparaturen innerhalb eines Jahres festgelegt sein, dies können beispielsweise 150 bis 200 Euro sein. Außerdem muss die Reparatur Gegenstände betreffen, die Sie als Mieter häufig benutzen.

Und wenn ich in eine nicht renovierte Wohnung ziehe?


Tobias Klingelhöfer: Dann dürfen Sie auch ausziehen, ohne zu renovieren. Das hat der BGH schon vor einigen Jahren entschieden. Das gilt übrigens auch dann, wenn es eine anderslautende Absprache mit dem Vormieter gegeben hat. Das hat der Bundesgerichtshof gerade in einem weiteren Grundsatzurteil entschieden. (dr)

Foto: Arag Versicherungen

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