OLG-Urteil zur Riester-Rente: Nürnberger geht in die Revision

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat die Nürnberger Lebensversicherung dazu verurteilt, sich weder auf bestimmte Klauseln in fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen zu berufen noch diese zu verwenden. Geklagt hatten der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg. Doch der Rechtsstreit geht weiter.

Der Streit zwischen den Verbraucherschützern und der Nürnberger geht vor dem BGH in die dritte Runde.

Der BdV hatte 14 Klauseln aus fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen des Lebensversicherers angegriffen, die aus Sicht der Verbraucherschützer nicht den Transparenzanforderungen genügen. Sie beziehen sich auf die Abschlusskostenverrechnung, den Stornoabzug und die Ermittlung von Rückkaufswerten, Übertragungswerten und beitragsfreien Leistungen.

Das OLG Nürnberg (Az. 3 U 169/17) hat nun die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth weitgehend bestätigt, wie der BdV meldet.

Demnach gelten für geförderte Rentenversicherungen die gleichen Transparenzanforderungen wie für ungeförderte, kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungsverträge. Die Berufung der Nürnberger wurde zurückgewiesen.

Revision angekündigt

Das OLG Nürnberg hat nach Angaben des BdV auch eine Klausel zur Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten verboten, die die Vorinstanz noch für zulässig hielt. Aus der Klausel geht demnach nicht eindeutig hervor, wie die Abschluss- und Vertriebskosten bei einer Ansparzeit von unter fünf Jahren berechnet werden.

Die Nürnberger kündigte gegenüber Cash.Online an, strittige Passagen des Urteils in der ausdrücklich zugelassenen Revision vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüfen lassen zu wollen. (kb)

Foto: Picture Alliance

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