Privathaftpflicht: Vorsicht vor alten Verträgen

Eine Privathaftpflichtversicherung stellt einen der wichtigsten Bausteine für die persönliche Absicherung dar. Doch nicht alle Verträge bieten ausreichenden Versicherungschutz. Deshalb empfiehlt der Bund der Versicherten (BdV) den eigenen Vertrag zu überprüfen.

Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge besitzen rund 85 Prozent der deutschen Haushalte eine Privathaftpflichtversicherung.

Wird einer anderen Person ein Schaden zugefügt, so muss dieser ersetzt werden – laut gesetzlicher Haftpflicht in unbegrenzter Höhe mit dem eigenen Vermögen. Ohne Versicherungsschutz könne so schon eine Unachtsamkeit zum finanziellen Ruin führen.

Nach Ansicht des BdV sollte idealerweise jeder Bundesbürger über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen. Die Erfahrung zeige jedoch, dass die Versicherungssummen bei vielen bestehenden Verträgen viel zu gering seien.

Niedrige Deckungssummen in alten Verträgen

„Das muss sich ändern, denn nur mit einer ausreichend hohen Summe von mindestens fünf Millionen Euro besteht existenzieller Versicherungsschutz„, erklärt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss.

Besonders in älteren Verträgen seien häufig zu niedrige Deckungssummen vereinbart – teilweise von nur einigen 100.000 Euro. Damit sei der angestrebte Schutz vor einem existenziellen Risiko heutzutage nicht gegeben.

Aus diesem Grund sollten bestehende Policen dringend dahingehend überprüft werden, ebenso wie andere Haftpflichtversicherungen wie etwa Haus- und Grundbesitzer- sowie Tierhalterhaftpflichtversicherungen.

Anbieterwechsel lohnt in vielen Fällen

Bei einer zu geringen Deckungssumme könne sich anstelle einer Erhöhung auch der Wechsel in einen neuen Tarif oder zu einem anderen Anbieter lohnen. Bei Privathaftpflichtversicherungen hat es laut BdV in den Bedingungswerken deutliche Verbesserungen in den letzten Jahren gegeben.

So seien beispielsweise häufig Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen mitversichert. Viele Bedingungswerke wurden außerdem um eine Forderungsausfallversicherung und die Absicherung von Mietsachschäden erweitert.

„Eine ausreichend hohe Deckungssumme und bessere Bedingungen müssen nicht teurer sein als Altverträge. Verbraucher können von einem Anbieter- beziehungsweise Tarifwechsel also unter Umständen in doppelter Hinsicht profitieren“, erläutert Boss. (bm)

Foto: Shutterstock

 

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