VersVermV: Was ändert sich für Versicherungsmakler?

Beteiligungen von Versicherungsunternehmen an dem Maklerunternehmen oder Beteiligungen des Maklerunternehmens an einer Versicherung: Diese müssen nur erwähnt werden, wenn sie in Höhe von mehr als zehn Prozent vorliegen, sonst nicht.

Regelmäßig liegt eine solche Beteiligung nicht vor, daher ist eine Erwähnung solcher Beteiligungen in dem Muster nicht aufgeführt.

Sonstige Telefonnummern: Nur die oben genannte Nummer des DIHK ist erforderlich. Es wurde vom DIHK auch eine 0180er-Nummer extra für das Register eingerichtet.

Diese kann selbstverständlich auch genannt werden, dann müssen aber die Preise aus dem Fest- und Mobilnetz genannt werden (welche sich – wie in der Vergangenheit schon geschehen – ändern können). Sie ist – entgegen mancher sehr strikt geäußerten Aussagen diverser IHKen – nicht Pflicht.

Im zweiten Teil erklärt Rechtsanwalt Norman Wirth die Veränderungen in den Bereichen Weiterbildung, Beschwerdemanagement und Vermeidung von Interessenkonflikten.

Foto: Wirth Rechtsanwälte

 

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