Diese Versicherungen sind für Eltern und Kinder Pflicht

Sinnvoll ist zudem eine Unfallversicherung für Kinder. Erleidet ein Kind einen Unfall mit einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung, kann – neben dem einmaligen Aufwand für Neuanschaffungen und Umbau der Wohnung oder des Hauses – auch ein fortlaufender Kapitalbedarf bestehen.

Die Grundsumme sollte bei Abschluss der Unfallversicherung mindestens 100.000 Euro betragen. Auch eine Progression in Höhe von 225 oder 300 Prozent ist sinnvoll, um die Leistung bei einer höheren Invalidität zu erhöhen. Daneben kann die Absicherung der laufenden Kosten durch eine Invaliditätsrente sinnvoll sein. Der BdV empfiehlt hier eine Rentenhöhe, die spürbar oberhalb der Sozialleistungen liegt, also mindestens 1.000 Euro monatlich.

Wer sich darüber hinaus den zusätzlichen Schutz leisten kann, sollte über den ergänzenden Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung nachdenken. „Diese Versicherung ist zwar wesentlich teurer als eine Unfallversicherung, leistet aber bei Invalidität durch Unfälle und Krankheiten“, erklärt die Verbraucherschützerin. (dr)

 

Foto: Bund der Versicherten

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