Wenn der Chef nicht pünktlich zahlt…

Lohnklage als letzter Schritt


Wenn auch nach der Abmahnung keine Gehaltszahlung erfolgt, raten die Experten zur Lohnklage vor dem Arbeitsgericht. Bei diesem Schritt sollte man sich jedoch vorher juristisch beraten lassen. Sind die Fakten klar und sprechen für den Arbeitnehmer, wird ein Urteil in der Regel relativ schnell gefällt. Erscheint der Chef nicht vor Gericht, riskiert er sogar die Pfändung seines Kontos.

Kein Lohn, keine Arbeit


Wer länger als zwei Monate auf sein Gehalt warten muss, darf nach Angaben der Rechtsexperten zu Hause bleiben. Er darf von seinem gesetzlichen Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und in dem Fall seine Arbeitskraft zurückhalten. Allerdings muss man auch hier wieder zu Stift und Papier greifen und dem Chef schriftlich ankündigen, dass man nicht mehr zur Arbeit kommt.

 

Seite 4: Fristlose Kündigung möglich

 

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