Arzneimittelzuzahlungen: Schonen Sie Ihren Geldbeutel!

 

Befreiungsantrag stellen


Wer die Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht hat, muss keine Zuzahlung mehr leisten. Doch die Arag weist darauf hin, dass Versicherte selber Belege sammeln und rechnen müssen.

Die gesammelten Belege werden dann bei der Krankenkasse eingereicht. Anschließend erhalten Versicherte einen so genannten Befreiungsbescheid für den Rest des Jahres, den man beim Arzt oder in der Apotheke vorlegt, sobald eine Zuzahlung fällig wird.

Wer feststellt, dass er die Belastungsgrenze im Vorjahr überschritten, also mehr als nötig bezahlt hat, kann die Befreiung auch rückwirkend beantragen und erhält zu viel geleistete Beträge zurück.

 

Seite 5: Arzneimittel ohne Zuzahlung

 

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