Auch Huk-Coburg und LVM bieten E-Scooterversicherungen an

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt den E-Scooter-Fahrer vor Schadenersatzansprüchen, wenn dieser mit seinem Fahrzeug Dritte schädigt. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden z.B. durch Diebstahl, Raub oder Brand mit einem Selbstbehalt in Höhe von 150 Euro. Die Teilkasko liegt preislich für Fahrer bis 23 Jahre bei 19 Euro, ab 23 Jahren bei 16 Euro.

Das Angebot der LVM

Die Haftpflichtversicherung der LVM ist zum Preis von 29 Euro erhältlich, die Teilkasko kostet 39 Euro. Liegt die Laufzeit unter einem Jahr, reduziert sich der Jahresbeitrag anteilig: So kostet eine nach dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung im Juni abgeschlossene E-Scooter-Haftpflicht noch rund 23 Euro. Bei Policen, die im weiteren Jahresverlauf abgeschlossenen werden, sinkt der Beitrag erneut.

Marcel Peschl, Leiter Produkt und Betrieb bei der LVM Autoversicherung: „Wir gehen davon aus, dass E-Scooter auch für viele junge Leute interessant sind. Daher haben wir bei unseren Policen besonders Wert darauf gelegt, unseren Kunden einen sehr guten Versicherungsschutz zu einem günstigen Preis anzubieten.“

Was grundsätzlich bei der Nutzung von E-Scootern zu beachten ist

Um auf öffentlichen Straßen gefahren werden zu dürfen, müssen die E-Scooter allerdings die Voraussetzungen aus der Verordnung, zum Beispiel zwei voneinander unabhängige Bremsen, erfüllen. Ob ein E-Scooter eine Straßenzulassung besitzt, können Käufer am Typenschild erkennen.

Auf diesem Schild sind die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug“ und die Fahrzeugidentifikationsnummer ausgewiesen. Mit dieser Nummer kann der E-Scooter versichert werden. Kunden erhalten dann die Versicherungsplakette, welche direkt auf ihr Fahrzeug geklebt wird.

Übrigens: Fehlt das Typenschild, sollten Verbraucher, die den E-Scooter im öffentlichen Verkehr nutzen möchten, von einem Kauf absehen. Wer seinen E-Roller nicht versichert, handelt unklug: Fahren ohne Plakette ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, für die ein empfindliches Bußgeld fällig werden kann.

 

Foto: Huk-Coburg

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