BaFin: „Haben uns gegen Taping ausgesprochen und nicht durchgesetzt“

Das Taping ist beschlossene Sache. Während viele Makler noch miteinander diskutieren, nimmt Cash.Online die Entscheidung zum Anlass und fängt Stimmen aus der Branche ein. Als Nächster äußert sich auf Anfrage die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Was halten Sie von der Entscheidung für Taping?

Vor Einführung der MiFID II hat sich die BaFin gegen die Einführung der sogenannten Tapingpflicht ausgesprochen, u.a. da Beratungsgespräche in Deutschland bereits anhand des Beratungsprotokolls dokumentiert wurden.

Auf europäischer Ebene, auf der das Beratungsprotokoll nicht bekannt war, konnte die BaFin mit ihrer Ansicht aber nicht durchdringen. Nach Abschaffung des Beratungsprotokolls werden die für den Verbraucherschutz und die Aufsicht sehr wichtigen Dokumentationspflichten nunmehr u.a. durch das Taping übernommen.

Eine im Auftrag der BaFin durchgeführte FORSA-Umfrage hat gezeigt, dass eine deutliche Mehrheit der befragten Verbraucher die vollständige Gesprächsaufzeichnung von Telefonaten für sinnvoll erachtet.

Zu berücksichtigen ist dabei auch die zivilrechtliche Wirkung der Aufzeichnung, die der Verbraucher bei einer etwaigen Falschberatung in einem Haftungsprozess als Beweismittel nutzen kann, denn der Verbraucher kann von seinem Institut die Herausgabe einer Kopie der Aufzeichnungen verlangen.

Dient diese Entscheidung neben dem Verbraucherschutz auch dem Vermittler, indem Dokumentation und Rechtssicherheit auf beiden Seiten steigen?

Schon nach der Gesetzesbegründung im zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) soll die Aufzeichnungspflicht der Stärkung des Anlegerschutzes, der Verbesserung der Marktüberwachung und der Schaffung von Rechtssicherheit im Interesse von Wertpapierfirmen und ihren Kunden dienen. Beide Seiten können sich insofern auf den Inhalt der Aufzeichnungen zur Darlegung ihrer Position beziehen.

Der Unterschied zum Beratungsprotokoll ist allerdings, dass der Verbraucher nicht mehr davon abhängig ist, ob auch die für ihn wesentlichen besprochenen Inhalte im Protokoll festgehalten wurden oder dieses kontrollieren muss. Der Verbraucher kann daher insbesondere im Beratungsfall leichter nachweisen, was tatsächlich besprochen wurde.

Welchen Schritt erwarten Sie als Nächstes in Sachen Regulierung?

Derzeit stehen die Ergebnisse der Evaluierung der Vorschriften von MiFID II durch die europäische Marktaufsichtsbehörde ESMA noch aus. Es gilt, diese abzuwarten, um sodann zu sehen, welche Vorgaben der europäische Gesetzgeber ändern möchte.

Mit einer Abschaffung der sogenannten Tapingpflichten rechnet die BaFin derzeit allerdings nicht.

 

Foto: BaFin

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