Die Kälte kommt – so vermeiden Sie Frostschäden

Frostschäden erkennen und versichern

Eingefrorene Leitungen lassen sich zum Glück meist schnell entlarven. Mieter und Eigentümer sollten handeln, sobald kein Trinkwasser mehr aus der Leitung kommt oder die Heizkörper kalt bleiben. In der Regel sind die Rohre dann bereits zugefroren.

Mit einer Hausratversicherung versichern Kunden ihren kompletten Hausrat wie Möbel, Gardinen, Schrankinventar bis hin zu Elektrogeräten und Computer. Mit einer Wohngebäudeversicherung wird das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände geschützt, also auch Zentralheizungsanlagen und Sanitärinstallationen.

Besteht mindestens eine dieser Versicherungen, sollte man daran denken, den Versicherer unverzüglich zu informieren, wenn es zu einem Leitungswasserschaden kommt.

 

Seite 3: Frostwächter reicht nicht

 

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