Die Top 5 der Woche: Versicherungen

Platz 1: bAV: Informationspflicht des Chefs ausgeweitet

In der bAV-Beratung ist die Informationspflicht des Arbeitgebers ein wesentlicher Bestandteil. Eine Urteil des LAG Hamm betont diese Pflicht noch stärker.

Demnach muss sich ein Arbeitgeber zum einen Fehler von bAV-Bera­tern als eigene zurechnen lassen, wenn sie für ihn wie ein Erfüllungsge­hilfe im Sinne von Paragraf 278 Satz 1 BGB tätig sind.

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Foto: Shutterstock

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