Drohne – Weihnachtsgeschenk zum Abheben

Überfliegen verboten

Der Neugierde von Drohnen im öffentlichen Raum sind Grenzen gesetzt: Tabu sind zum Beispiel Naturschutzgebiete, Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr oder Flächen in der Nähe von Flughäfen. Auch ist die Flughöhe limitiert: Maximal 100 Meter sind erlaubt.

Und in Wohngebieten dürfen sich die unbemannten Flugobjekte nur in einem klar umrissenen Umfeld bewegen: Der Blick in Nachbars Garten ist verboten. Lediglich das eigene Grundstück darf in Augenschein genommen werden.

Drohnen mit mehr als 250 Gramm müssen in Wohngebieten auf der Erde bleiben. Gleiches gilt, wenn die unbemannten Flugobjekte optische und akustische Signale empfangen können. Wer die kleinen Ufos außerhalb seines Sichtbereichs steuern will, muss sich für leichte Modelle bis zu 250 Gramm entscheiden und eine Videobrille tragen.

Außerdem dürfen sie nicht grenzenlos aufsteigen, bei 30 Metern ist Schluss. Vergessen lässt sich das Thema Flughöhe nur auf speziellen Modellflugplätzen und mit einer Ausnahmegenehmigung der Landesluftfahrtbehörden. (dr)

Foto: Shutterstock

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