E-Scooter: Jeder Zweite lehnt Zulassung ab

Die „Elektrokleinstfahrzeuge“ können nicht nur jede Menge Spaß machen, sondern vor allem in Städten auch dazu beitragen, neue Formen der Mobilität zu entwickeln. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer betont:

„Wir wollen neue Wege moderner, umweltfreundlicher und sauberer Mobilität in unseren Städten. E-Roller haben ein enormes Zukunftspotenzial.“ Tatsächlich sind die leichten und kleinen Fahrzeuge beispielsweise bequem in Bus und Bahn zu transportieren.

Gegenseitige Rücksichtnahme im Stadtverkehr sehr wichtig

Thorsten Rechtien, Kfz-Experte von TÜV Rheinland, ergänzt: „Bei der Benutzung von E-Scootern darf die Sicherheit nicht auf der Strecke bleiben. Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, empfehlen wir, beim Rollerfahren immer einen Helm zu tragen.“

Der Grund: 20 km/h ist ein relativ hohes Tempo für ein kleines Gefährt, wenn der E-Scooter auf der Straße oder dem Radweg mitschwimmt.

StVO muss beachtet werden

Der Fachmann erinnert darüber hinaus nochmals generell an den ersten Paragraphen der Straßenverkehrsordnung. Dort heißt es:

„Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Dies gelte eben auch unabhängig vom Alter des Fahrers und unabhängig vom jeweiligen Fahrzeug, so Rechtien. Sein Tipp:

„Sinnvoll ist es in jedem Fall, den Umgang mit dem E-Scooter in einem geschützen Raum zu üben. Ziel ist es, den Elektroroller auch in unvorhergesehenen Situationen sicher beherrschen zu können.“

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