E-Scooter: TÜV präsentiert Positionspapier

„Bei der Planung von Städten und Verkehrswegen müssen wir komplett umdenken“, sagte Bühler. „Wir brauchen mehr Platz für Fahrräder, E-Bikes, E-Scooter und andere innovative Formen der Mobilität.“ Nur so könne die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auch in Zukunft gewährleistet werden.

Auch der TÜV fordert allgemeine Prüfung der Kenntnis

Anpassungsbedarf sieht der TÜV-Verband in der Verordnung bei der Sicherheit der Elektronik und der Batterie. Da in den Batterien von E-Scootern in der Regel besonders leistungsfähige Hochenergiezellen zum Einsatz kommen, besteht insbesondere bei sehr niedrigen Ladezuständen ein erhöhtes Risiko, dass die Stromspeicher überhitzen und in Brand geraten oder andere Defekte entstehen.

Daher sollten für die Erlangung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) der verschiedenen E-Scooter-Modelle Prüfungen des Batteriemoduls und der elektrischen Sicherheit vorgeschrieben sein. Zudem sollten die Fahrzeuge ausreichend vor Manipulationen geschützt sein.

„Die Erfahrungen mit E-Bikes zeigen, dass Sicherheitslücken genutzt werden, um beispielsweise die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu erhöhen“, sagte Bühler. Die Hersteller sollten daher bereits bei der Entwicklung entsprechende Schutzvorkehrungen treffen. Bühler: „Die Technischen Dienste benötigen Zugang zur Software der Fahrzeuge, um den Schutz vor Manipulationen beurteilen zu können.“

Helmpflicht soll vorgeschrieben werden

Der TÜV-Verband rät allen aktuellen und künftigen Nutzern von E-Scootern, einen Helm zu tragen. „Ein Helm kann bei einem Sturz Leben retten oder vor gefährlichen Verletzungen schützen“, sagte Bühler.

„Die bereits in den Startlöchern stehenden Sharing-Anbieter sollten Verantwortung übernehmen und ihren Kunden Helme kostenlos zur Verfügung stellen.“

Laut der Umfrage des TÜV-Verbands sprechen sich fast vier von fünf Bundesbürgern (78 Prozent) für eine Helmpflicht beim Fahren mit E-Scootern aus. Eine Helmpflicht steht aktuell aber nicht zur Debatte, da das Tragen eines Helms laut Straßenverkehrsordnung erst für Fahrzeuge vorgesehen ist, die schneller als 25 Km/h sind. Die aktuelle E-Scooter-Verordnung sieht eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Km/h vor.

 

Foto: Shutterstock

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments