Ein Knöllchen bei Aldi: Dauerparken vor dem Supermarkt

Kundenparkplätze werden immer öfter überwacht. Wer macht das und was kosten die Knöllchen?

Tobias Klingelhöfer: Das Einhalten der Parkplatzordnung kann der Betreiber selbstverständlich selbst überwachen – oder durch private Firmen überwachen lassen. Mitunter werden die Supermarktparkplätze auch an Überwachungsfirmen verpachtet, die dann im eigenen Namen „Knöllchen“ verteilen.

Während der Parkverstoß auf öffentlichem Grund allerdings als Ordnungswidrigkeit mit einem (gesetzlich festgelegten) Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet wird, handelt es sich bei dem Parkentgelt, dass die privaten „Politessen“ auf den Kundenparkplätzen verlangen, aus rechtlicher Sicht um eine sogenannte Vertragsstrafe.

Ob deren Höhe angemessen ist, kommt auf den Einzelfall an. Die 15 Euro, die etwa bei Aldi fällig werden, wenn zu lange oder ohne Parkscheibe geparkt wurde, dürften aber ebenso im Rahmen sein, wie die 20 oder auch 30 Euro, die andere Supermarktketten in Rechnung stellen.

Kann man sich wehren?

Tobias Klingelhöfer: Selbstverständlich kann man jedem „Knöllchen“ widersprechen. Es ist aber schwer zu beweisen, dass man entgegen den Vorwürfen regelgerecht geparkt hat. Oft sind die Vorfälle auch bestens dokumentiert; denn die Händler, die die Kundenparkplätze betreiben, wollen mit unberechtigten „Knöllchen“ ja keine Kunden vergraulen.

Und wenn man für die Abwehr des Anspruchs rechtlichen Beistand benötigt, wird es auf jeden Fall sehr viel teurer als die erhöhte Parkgebühr. 

 

Seite 3: Abschleppen zulässig

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